Beitreibung
Beitreibung einer Forderung ist ein alter Ausdruck für das Tätigkeitsfeld des Forderungseinzugs; woher der Begriff Beitreibung stammt, ist wohl unklar. Der Gerichtsvollzieher spricht auch heute noch von Beitreibung, wenn er Geld vom Schuldner erhält (beitreibt).
Unternehmen der Inkassobranche sprechen von Beitreibung und meinen damit den klassischen Forderungseinzug. Als Beispiel werden nach der JustizBeitreibungsordnung in der Bundesrepublik Deutschland Geldbußen, Ordnungsgelder usw. beigetrieben.
In der Tat ist es so, dass der Anwalt oder Inkassounternehmer vom Schuldner in der überwiegenden Zahl der Fälle Raten erhalten, dieses Geld also unter dem Druck von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu ihnen „hingetrieben“ wird wie ein Stück Treibgut durch die See. Daraus ist dann anscheinend der Begriff „Beitreibung“ als Hauptwort entstanden. Beitreibung von Forderungen wird im großen Umfang von darauf spezialisierten und qualifizierten Unternehmen, den Inkassobüros nämlich, vorgenommen.
Eines dieser Unternehmen für Beitreibung findet sich im hohen Norden Deutschlands, nämlich in 25899 Niebüll, Kirchensteig 9; es wird geführt von Herrn Ove Jannsen. Auch wenn der Begriff der Beitreibung ein alter Ausdruck ist, ist das Tätigkeitsfeld der Beitreibung nach wie vor aktuell und wird überwiegend von Inkassobüros betrieben.