Kontopfändung

Kontopfändungen werden als Teil der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen heute mehr denn je durchgeführt. Eine Kontopfändung verpflichtet das kontoführende Geldinstitut, sofort Kontosperre anzuordnen und die Bewegungen auf dem Konto lfd. zu überwachen. Nicht verbrauchte Guthaben auf dem Konto sind unter Berücksichtigung des Pfändungsschutzes innerhalb der Kontopfändung sofort an den Pfändungsgläubiger abzuführen.

Die Kontopfändung erfolgt durch Ihr Inkassounternehmen über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der vom Gläubiger beim Gericht beantragt wird. Dabei wird die Bank des Schuldners als Drittschuldner in Anspruch genommen und der Auszahlungsanspruch des Schuldners an seine Bank gepfändet. Die Kontopfändung stellt eine erfolgreiche Methode aus dem Bereich der Pfändung dar. Nur bei Vorlage von Vorpfändungen und wenn der Bank bereits vorrangige Ansprüche aus der Kontopfändung zustehen, ist eine Kontopfändung aussichtslos. Nach Kontopfändungen kündigt die Bank meist das Girokonto des Schuldners, da ein hoher zusätzlicher Arbeits- und Kostenaufwand durch Kontopfändungen entsteht.

Der Vorteil einer Kontopfändung liegt darin, dass heute fast ausnahmslos der gesamte Zahlungsverkehr bargeldlos durchgeführt wird und eine Kontosperre im Rahmen der Kontopfändung dazu führt, dass dem Schuldner und Kontoinhaber dadurch erhebliche Unannehmlichkeiten entstehen und der Schuldner nach der Kontopfändung möglichst schnell versucht die offenen Zahlungen zu begleichen und das Konto wieder verfügbar zu machen. Viele Kreditinstitute möchten dann auch gerne die Geschäftsbeziehung zum Schuldner auf Grund der Kontopfändung beenden, wird dies nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich, so ist der Schuldner gezwungen, die Bank zu wechseln.

Um den damit entstehenden Unannehmlichkeiten (Einrichten neuer Daueraufträge, Bekanntgabe der neuen Bankverbindung an Behörden, Arbeitgeber etc.) zu entgehen, treffen viele Schuldner dann eine Zahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger, um ihre Verbindlichkeiten abzutragen und Kontopfändungen zu entgehen. Derartige Maßnahmen können seit Sommer 2008 auch durch registrierte Inkasso Unternehmer durchgeführt werden, in 25899 Niebüll ist das Inkassobüro Ove Jannsen (Kirchensteig 9) ansässig und bedient sich auch dieses Mittels zum Zwecke des Forderungseinzuges.

Kontopfändungen können auf verschiedene Arten enden, wie zum Beispiel, wenn die Forderungen innerhalb der Kontopfändung abgetragen wurden oder wenn die Forderungen vom Gericht aufgehoben wurden und die Kontopfändung dadurch direkt endet.

Sollte einem Schuldner eine Kontopfändung drohen und dieser keinen Antrag auf Pfändungsschutz beantragt, werden im Rahmen der Kontopfändung alle Guthaben des Schuldner an den jeweiligen Gläubiger überwiesen, welche die Kontopfändung veranlasst hat.

Speziell nach Kontopfändungen kommt es häufig vor, dass das Bankinstitut dem Schuldner das Girokonto kündigt. Die Bankinstitute werden gesetzlich zur Überwachung der ausgebrachten Kontopfändungen verpflichtet, wodurch ihnen ein hoher zusätzlicher Arbeits- und Kostenaufwand entsteht. Es ist nicht erstaunlich, dass die Kreditinstitute häufig versuchen, Kunden nach Kontopfändungen möglichst schnell loszuwerden. Insbesondere Kunden mit mehreren gleichzeitigen Kontopfändungen sind hierbei betroffen.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass die meisten Schuldner vor einer Kontopfändung offen stehende Zahlungen meist lieber begleichen, bevor deren kompletter Zahlungsverkehr eingestellt wird, da die meisten Geschäfte mittlerweile bargeldlos beglichen werden und dem Schuldner mittels einer Kontopfändung diese Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung sonst genommen wird.

Nach geltendem Recht führt eine Kontopfändung dazu, dass das Konto komplett blockiert ist. Die laufenden Zahlungsgeschäfte, wie Zahlung von Miete, Stromkosten und Versicherungen usw. können erst wieder über das Konto abgewickelt werden, wenn der Schuldner eine Gerichtsentscheidung über die Freigabe in Höhe des für ihn geltenden Freibetrages erreicht hat. Der neue Gesetzentwurf sieht einen Schutz des Kontos bei einer Kontopfändung vor. Der Gesetzentwurf will einen wirksamen Schutz bei Kontopfändungen für alle Konsumenten schaffen. Dadurch werden Kündigungen von Girokonten wegen eines Zugriffs von Gläubigern nach einer Kontopfändung in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen vorkommen.

Durch eine Kontosperre wird sichergestellt, dass die Ansprüche des Gläubigers realisiert werden können, dass der Kontoinhaber das Geld also nicht anderweitig für seine eigene Zwecke verwenden kann. In der Regel gilt eine Sperrfrist von vierzehn Tagen, während derer das Konto bei der Kontopfändung gesperrt bleibt. Nach Ablauf dieser vierzehntägigen Sperrfrist Frist überweist die Bank die geschuldeten Summe im Rahmen der Kontopfändung direkt an den Gläubiger. Weist das Konto ein größeres Guthaben auf, ist also mehr Guthaben vorhanden als für die Überweisung des gepfändeten Betrags erforderlich, wird das Konto separiert. Das Guthaben wird nur bis zur Höhe des Pfändungsbetrages gesperrt, über das restliche Guthaben kann der Kontoinhaber auch bei einer Kontopfändung weiterhin eigenständig verfügen.

Vertrauen Sie sich bezüglich Kontopfändungen Ihrem Inkassobüro Ove Jannsen in Niebüll an und vereinbaren Sie einen Termin.