Kontopfändung

Ein Gläubiger hat bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung und Kenntnis der Bankverbindung des Schuldners die Möglichkeit, bei Gericht eine Kontopfändung zu beantragen. Die Bank erhält dann einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und darf danach innerhalb von vierzehn Tagen weder an den Gläubiger noch an den Schuldner Geld zahlen und auch nicht an Dritte überweisen. Für diesen Zeitraum ist das Konto gesperrt.

In dieser Zeit kann der Schuldner beim Vollstreckungsgericht eine Einschränkung der Kontopfändung beantragen. Nach vierzehn Tagen ist das Geldinstitut verpflichtet, das Guthaben an den Gläubiger auszuzahlen, wenn sie nicht selbst eine Forderung gegen den Kunden geltend macht, mit der sie aufrechnen kann. Die Kontopfändung bleibt so lange wirksam, bis die Forderung des Gläubigers beglichen ist oder der Gläubiger die Kontopfändung zurücknimmt oder ruhend stellt.

Eine Kontopfändung ist nicht gerade etwas Erfreuliches für den Schuldner. Werden Rechnungen nicht bezahlt und es entstehen Schulden, dann wird vom Inkassounternehmen gern das Konto gepfändet. Ist dort kein Geld zum Ausgleich der Schulden vorhanden, wird in der Regel der betreffende Arbeitgeber informiert und es kommt beim nächsten Schritt zur Lohnpfändung.

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