Lohnpfändung

Lohnpfändungen sind genauso wie Kontopfändungen ein gesetzliches Mittel der Zwangsvollstreckung. Im Rahmen einer Lohnpfändung werden die Lohn-/Gehaltsansprüche des Schuldners bei seinem Arbeitgeber gepfändet.

Mit Lohnpfändungen setzen wir die erfolgreichste Methode der Zwangsvollstreckung ein. In der Regel hat der Gerichtsvollzieher vorher die Wohnung des Schuldners besucht, aber eine pfändbare und Habe ist meistens nicht vorzufinden. Der Ablauf stellt sich derart dar, dass bei der Lohnpfändung unter Beifügung des Titels beim Amtsgericht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt wird. Der Beschluss wird ohne weitere Anhörung des Schuldners ausgefertigt und dem Gerichtsvollzieher zur Zustellung übermittelt, der ihn dem Arbeitgeber vorlegt.

Die Überwachung der Lohnpfändung durch den Arbeitgeber ist recht arbeitsintensiv und führte in der Vergangenheit oftmals dazu, dass der Schuldner entlassen wurde. Weiterhin befürchteten die Arbeitgeber wohl, dass der Schuldner sich nach Eingang einer Lohnpfändung als unzuverlässig erweisen würde, was für einen Betrieb ja nicht tragbar wäre, was unter Umständen auch einen Grund für die Entlassung darstellte. Natürlich gilt auch bei Lohnpfändungen, dass die gesetzlichen Regelungen der Lohnpfändung beachtet werden müssen, die zum Beispiel besagen, dass nur bis zu einem gewissen Existenzminimum der Lohn gepfändet werden darf.

Nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses im Rahmen der Lohnpfändung ist es dem Arbeitgeber untersagt, den gepfändeten Betrag des Arbeitseinkommens an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Für den gepfändeten Lohnanteil ist nunmehr der Gläubiger der rechtliche Empfänger, er kann im Zuge einer Lohnpfändung klagen, wenn der Arbeitgeber nicht freiwillig an ihn zahlt.

Bereits mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zur Lohnpfändung an den Arbeitgeber hat dieser die umgehende Verpflichtung, den errechneten pfändbaren Lohnanteil festzustellen und solange Zahlungen im Rahmen der Lohnpfändung an den Gläubiger des Arbeitnehmers zu leisten, bis dessen Forderung vollständig bezahlt ist.

Vom Arbeitgeber wird verlangt, dem Gläubiger Ihres Arbeitnehmers Auskünfte zu erteilen und zwar über alle bestehenden Ansprüche des Arbeitnehmers. Dies ist eine umfangreiche Pflichtaufgabe, welche die Lohnbuchhaltung zeitmäßig belastet. Treffen mehrere Arbeitnehmer-Lohnpfändungen zusammen oder summieren sich Lohnpfändung und Abtretungen , gilt das Prioritätsprinzip bei der Lohnpfändung. Bei Abtretungen ist entscheidend, wann die Abtretung vereinbart wurde, bei einer Lohnpfändung ist es dagegen der Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungsbeschlusses.

Lohnpfändungen sind natürlich nicht nur finanziell für den Schuldner eine unangenehme Angelegenheit, da der Arbeitgeber von der finanziellen Situation des Schuldners erfährt und den von der Lohnpfändung Betroffenen dadurch in eine ungünstig Lage bringt. Lohnpfändungen sind meist eines der letzten Mittel, wenn der entsprechende Schuldner der letzten Zahlungsaufforderungen nicht nachkommt. Lohnpfändungen sind jedoch meist ein zuverlässiges Mittel um die offenstehenden Forderungen einzutreiben.

Das Inkassobüro Ove Jannsen, Kirchensteig 9, 25899 Niebüll, führt solche Maßnahmen der Lohnpfändungen im Auftrage verschiedener Gläubiger bundesweit durch und betreut eine Vielzahl von Mandanten innerhalb der Lohnpfändungen. Vertrauen Sie sich einem Experten im Bereich der Lohnpfändung an und nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Inkassobüro in Niebüll auf.